Garantie &
Fair-Share Policy

Unser Qualitätsversprechen für garantiertes Fahrvergnügen

Bei DT Swiss wissen wir, dass kein Produkt unzerstörbar ist. Fahrfehler, Stürze oder Reifenpannen können ein Produkt so stark schädigen, dass seine Funktion stark beeinträchtigt und seine sichere Verwendung nicht mehr möglich ist. Wir setzen uns dafür ein, dir den bestmöglichen Support zu bieten. Auf dieser Seite findest du unsere Garantiebedingungen und eine Beschreibung unserer Fair-Share Policy, die dir eine erweiterte Garantie für deine Carbon-Laufräder bereitstellt.

 

1. Garantie

Im Falle von Material- oder Herstellungsfehlern wird DT Swiss dein Produkt kostenfrei reparieren. Es gelten folgende Bedingungen:

1.1  Gesetzliche Gewährleistung: Gültig für alle Produkte

  • Für alle DT Swiss Produkte gilt eine gesetzliche Gewährleistungsfrist von 24 Monaten ab Kaufdatum.
  • Innerhalb dieses Zeitraums repariert DT Swiss jegliche Material- oder Herstellungsfehler kostenfrei.
  • Bitte bewahre deinen Original-Kaufbeleg auf, da dieser vorgelegt werden muss, um einen Gewährleistungsanspruch geltend zu machen.
  • Verschleissteile wie Kugellager, tubeless ready Tape usw. sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
  • Die Gewährleistung setzt die bestimmungsgemässe Verwendung des Produkts und die Einhaltung aller Angaben zur Montage, Handhabung und Wartung voraus.
  • Eine Veränderung des Produkts oder die Verwendung in Kombination mit inkompatiblen Teilen führt zum Erlöschen der Gewährleistung.
  • Die Seriennummer des Produkts muss klar erkennbar sein.
  • Das beschädigte Produkt geht mit seiner Einsendung in das Eigentum von DT Swiss über.
  • Die DT Swiss AG haftet nicht für indirekte oder Folgeschäden, aber deine weitergehenden Ansprüche bleiben vorbehalten.
  • Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Biel/Schweiz. Es gilt schweizerisches Recht. 

1.2  Erweiterte Garantie für Carbon-Laufräder und Carbon-Komponenten-Felgen

  • Für unsere Carbon-Laufräder oder Carbon-Komponenten-Felgen, die nach dem 1. Januar 2020 erworben wurden, bieten wir erweiterte Garantieleistungen über die gesetzliche Gewährleistungsfrist hinaus.
  • Erstbesitzer von DT Swiss Carbon-Laufrädern erhalten eine zeitlich unbegrenzte Garantie auf Material- und Verarbeitungsfehler.
  • Es ist keine Registrierung erforderlich. Um einen Anspruch geltend zu machen, muss jedoch der Original-Kaufbeleg vorgelegt werden.
  • Der Kaufbeleg muss folgende Informationen enthalten: Name des Verkäufers, Name des Käufers, Produktname, Kaufdatum.
  • Die erweiterte Gewährleistung setzt die ordnungsgemässe Montage, Handhabung und Wartung unter Befolgung der Bedienungsanleitung voraus.
  • Das Laufrad darf nicht verändert oder in Kombination mit inkompatiblen Teilen verwendet und das maximale Systemgewicht darf nicht überschritten worden sein.

 

2. Fair-Share Policy 
(Crash Replacement)

Im Falle eines Sturzes oder selbstverschuldeten Unfalls repariert DT Swiss dein Carbon-Laufrad zu einem fairen Preis. Es gelten folgende Bedingungen:

Fair-Share für carbon Laufräder

  • Kosten pro Laufrad: CHF 249 / EUR 249 / USD 249.

  • Ausnahme für ARC 1100 DISC: CHF 749 / EUR 749 / USD 749.

  • Beinhaltet: neue Felge, Nippel und Tubeless Tape.

  • Beinhaltet: Versandkosten für den Rücktransport.
  • Unser Crash Replacement im Falle eines Sturzes gilt für die Erstbesitzer von DT Swiss Carbon-Laufrädern für einen Zeitraum von 10 Jahren ab Kaufdatum.
  • Es gilt für alle Carbon-Laufräder ab Modelljahr 2020, die nach dem 1. Januar 2020 gekauft wurden.
  • Es ist keine Registrierung erforderlich. Um einen Anspruch geltend zu machen, muss jedoch der Original-Kaufbeleg vorgelegt werden.
  • Der Kaufbeleg muss folgende Informationen enthalten: Name des Verkäufers, Name des Käufers, Produktname, Kaufdatum.
  • Das Laufrad muss über eine eindeutige Produktbezeichnung und klar erkennbare Seriennummer verfügen.
  • Die Fair-Share Policy setzt die ordnungsgemässe Montage, Handhabung und Wartung unter Befolgung der Bedienungsanleitung voraus.
  • Das Laufrad darf nicht verändert oder in Kombination mit inkompatiblen Teilen verwendet und das maximale Systemgewicht darf nicht überschritten worden sein.
  • Falls für dein Carbon-Laufrad keine Ersatzfelge verfügbar sein sollte, ersetzt DT Swiss dein Laufrad zu den Fair-Share Konditionen.
  • Das defekte Produkt geht in das Eigentum von DT Swiss über.
  • Um den globalen Carbon-Abfall zu minimieren, wird die defekte Carbon-Felge durch unseren Recycling-Partner wiederverwertet.
  • Andere oder weitergehende Ansprüche des Käufers gemäss anwendbarem Recht bleiben von der Fair-Share Policy unberührt.

Fair-Share für Carbon-Laufräder gilt nicht für:

  • Schäden durch unsachgemässe Lagerung,Transportschäden und rein optische Beeinträchtigungen.
  • Verschleissteile wie Kugellager, Freilaufkörper, Komponenten des Freilaufsystems.

Was ist zu tun, wenn dein Carbon-Laufrad beschädigt ist?

Um einen Gewährleistungs- oder Fair-Share-Anspruch geltend zu machen, wendest du dich bitte an deinen lokalen Händler oder ein DT Swiss Service Center in deinem Land.