Gewährleistung &
dT SWISS GARANTIE

Wir glauben an Ingenieurskunst und Streben nach Perfektion bei der Entwicklung neuer Produkte. Unsere Definition von High-Performance ist die Kombination aus innovativen und gleichermassen höchst zuverlässigen Produkten. 

Kein Produkt ist unzerstörbar und manchmal können Stürze, Fahrfehler oder Durchschläge ein Produkt so weit schädigen, dass eine sichere Verwendung nicht mehr möglich ist.  Auf allen DT Swiss Produkten gilt die gesetzliche Gewährleistung von 24 Monaten ab dem Kaufdatum.

Auf DT Swiss Carbon Laufrädern gelten ausserdem unsere erweiterten Garantiebedingungen - unsere Fair-Share Policy, welche über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen.

Gesetzliche Gewährleistung

Im Falle von Material- oder Herstellungsfehlern werden DT Swiss Produkte innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von 24 Monaten kostenfrei repariert. Es gelten folgende Bestimmungen:

  • Die 24 monatige Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Kaufdatum. Um einen Anspruch geltend zu machen ist zwingend der original Kaufbeleg vorzuweisen.
  • Die Gewährleistung gilt auf Produkte mit Beschädigungen welche aufgrund von Material- oder Herstellungsfehlern entstanden sind. Verschleissteile wie Kugellager, tubeless ready Tape etc. sind ausgeschlossen.
  • Die Gewährleistung setzt ein bestimmungsgemässer Produktgebraucht voraus wobei das maximale Systemgewicht nicht überschritten wurde.
  • Die Gewährleistung setzt voraus, dass alle Angaben zur Montage, Handhabung und Wartung der Bedienungsanleitung eingehalten wurden. Das Produkt darf nicht verändert oder in Kombination mit inkompatiblen Teilen verwendet worden sein.
  • Die Seriennummer des Produkts muss klar erkennbar sein.
  • Bei Inanspruchnahme des Gewährleistungsrechts geht das beschädigte Produkt mit der Einsendung in das Eigentum von DT Swiss über. 
  • Die DT Swiss AG haftet – soweit gesetzlich zulässig – insbesondere nicht für mittelbare, indirekte oder Folgeschäden. Weitergehende Ansprüche aus Produkthaftpflicht sowie Personenschäden bleiben vorbehalten.
  • Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Biel/Schweiz. Es gilt schweizerisches Recht.

Was ist zu tun, wenn dein Produkt beschädigt ist?

Bitte befolge diese Anweisungen:

  • Wende dich bitte an deinen Händler oder an ein DT Swiss Service Center.
  • Das Laufrad muss zur Prüfung an ein DT Swiss Service Center eingeschickt werden, um das Schadensbild zu analysieren und das weitere Vorgehen mit dir abzustimmen. Beschädigungen des Produktes auf dem Transportweg müssen durch eine sichere Verpackung ausgeschlossen werden.
  • Reifen, Kassette und Bremsscheibe müssen zur Einsendung entfernt werden. 
  • Die Kosten für den Rückversand zu dir wird durch DT Swiss übernommen. Für etwaige Zollgebühren kommt DT Swiss nicht auf.

FAIR-SHARE POLICY

ERWEITERTE GARANTIEBEDINGUNGEN FÜR CARBON-LAUFRÄDER 

Mit unserer Fair-Share Policy erweitern wir die Garantieleistungen für unsere Carbon-Laufräder über die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 24 Monaten hinaus. 

  • Auf Material- und Verarbeitungsfehler bieten wir dem Erstbesitzer eines Carbon-Laufrades eine zeitlich unbegrenzte Garantie und ersetzen die schadhafte Felge kostenlos. 

  • Aus Fahrfehlern resultierende Schäden decken wir mit unserer kostenbewussten und umweltfreundlichen Fair-Share Policy ab. DT Swiss gewährt Erstbesitzern eine 10-jährige Garantiefrist und ersetzt die beschädigte Felge gegen einen Eigenanteil von CHF 249 / EUR 249 / USD 249 pro Laufrad. Ausnahme: Für das ARC 1100 DISC Scheibenlaufrad wird ein Eigenanteil von CHF 749 / EUR 749 / USD 749 verrechnet.

KEINE REGISTRIERUNG NOTWENDIG 

Wir verzichten auf eine Produktregistrierung und helfen dir im Schadensfall unkompliziert weiter. Um deinen Anspruch als Erstbesitzer geltend zu machen, benötigen wir lediglich den Original-Kaufbeleg. Wende dich bitte an deinen Händler oder an ein DT Swiss Service Center.

ANWENDUNGSBEDINGUNGEN DER FAIR-SHARE POLICY 

  • Die Fair-Share Policy gilt ausschliesslich für DT Swiss Carbon-Laufräder ab Modelljahr 2020, welche nach dem 01.01.2020 gekauft wurden. 
  • Das Laufrad muss über eine eindeutige Produktbezeichnung und klar erkennbare Seriennummer verfügen. 
  • Die Fair-Share Policy setzt voraus, dass Montage, Handhabung und Wartung gemäss der Bedienungsanleitung des Laufrads durchgeführt wurden. Das Laufrad darf nicht verändert oder in Kombination mit inkompatiblen Teilen verwendet worden sein.  
  • Die Fair-Share Policy setzt voraus, dass das Laufrad bestimmungsgemäss verwendet und das maximale Systemgewicht nicht überschritten wurde. 
  • Schäden durch unsachgemässe Lagerung, Transportschäden sowie optische Beeinträchtigungen sind von der Fair-Share Policy ausgeschlossen. 
  • Die Fair-Share Policy gilt nicht für Verschleissteile wie Kugellager, Freilaufkörper, Komponenten des Freilaufsystems und das tubeless ready Tape. 
  • Falls für dein Carbon-Laufrad keine Ersatzfelge verfügbar sein sollte, ersetzen wir dein Laufrad zu den Fair-Share Konditionen. Das defekte Produkt geht in das Eigentum von DT Swiss über. 
  • Anderslautende oder weitergehende Ansprüche des Käufers gemäss anwendbarem Recht bleiben von der Fair-Share Policy unberührt. 

WAS ist zu TUN, WENN DEIN CARBON-LAUFRAD BESCHÄDIGT IST?  

Bitte befolge diese Anweisungen:  

  • Wende dich bitte an deinen Händler oder an ein DT Swiss Service Center.  Um das Schadensbild zu analysieren, muss dein Laufrad zwingend zur Prüfung an ein DT Swiss Service Center geschickt werden. 
  • Reifen, Kassette und Bremsscheibe müssen für die Einsendung entfernt werden und sind nicht mitzuliefern. 
  • Die Versandkosten für den Rücktransport zu dir werden durch DT Swiss getragen. Für etwaige Zollgebühren kommt DT Swiss nicht auf.